Deprecated: Die Funktion post_permalink ist seit Version 4.4.0 veraltet! Verwende stattdessen get_permalink(). in /homepages/10/d43051023/htdocs/wordpress/wp-includes/functions.php on line 6031

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Open-Air-Veranstaltung von InterAKT e.V.

Mit der Kartenbestellung bzw. dem -kauf beim Veranstalter InterAKT Initiative e.V. akzeptiert der Kunde die AGB des Veranstalters.

  • Die Open-Air-Veranstaltung auf der Baustelle S21 ist nicht barrierefrei. Es wird darum gebeten, die Wegweisungen zu befolgen und die gekennzeichnete Zuwegung nicht zu verlassen. Aufgrund der Baustellensituation wird den Zuschauer*innen festes Schuhwerk empfohlen.  
  • Die Open-Air-Veranstaltungen finden auch bei ungünstiger Witterung statt. Bei unsicherer Witterung wird empfohlen, regenfeste Kleidung und Regencapes mitzuführen. Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist wegen der damit verbundenen Sichtbehinderung für andere Besucher*innen nicht gestattet. Wir weisen darauf hin, dass es aufgrund der Witterung zur Verzögerung des Beginns der Veranstaltung oder zu Unterbrechungen kommen kann.
  • Wird die Veranstaltung vor Beginn dennoch aufgrund extremer Wetterbedingungen (Sturmwarnung) abgesagt, so wird der Kartenpreis vom Veranstalter InterAKT Initiative e.V. erstattet (bei Online-Buchungen automatisch über das Reservix-System oder gegen Vorlage der Originaleintrittskarten innerhalb von 14 Tagen im Theater Rampe, Filderstraße 47, 70180 Stuttgart).
  • Wird eine bereits laufende Open-Air-Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen (Sturmwarnung) abgebrochen, wird noch vor Ort ein Gutschein für eine adäquate Veranstaltung ausgestellt. Dies gilt nur, wenn weniger als die Hälfte der Inszenierung gespielt worden ist.
  • Wird eine bereits laufende Open-Air-Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen nach mehr als der Hälfte der Inszenierung abgebrochen, gilt die Leistung als erbracht, und es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
  • Sollten einzelne Konzertteile ausfallen, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
  • Gebühren (z.B. Vorverkaufsgebühr, Versand- und Bearbeitungsgebühren) werden in allen genannten Fällen nicht erstattet.
  • Informationen über den Veranstaltungsablauf am Konzerttag werden ausschließlich am Veranstaltungsort bekannt gegeben. Bitte kommen Sie deshalb auf jeden Fall rechtzeitig dorthin, auch bei ungünstiger Witterung.
  • Sollte eine bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatztermin gewährt werden.

Bild- und Tonaufnahmen:

  • Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen während der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände sind nur für den privaten Gebrauch gestattet. Bitte achten Sie auf den sorgsamen Umgang in den sozialen Netzwerken unter dem Zusatz #interakt und teilen Sie die Bilder nur mit Freunden, mit denen Sie durch ein persönliches Band von Beziehungen (vgl. § 15 Absatz 3 UrhG) verbunden sind. Andernfalls ist die Wiedergabe öffentlich und nicht mehr privat und von der Gestattung nicht umfasst und daher rechtswidrig.
  • Der Kunde nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen von Seiten des Veranstalters InterAKT Initiative e.V. jederzeit gemacht und veröffentlicht werden können, soweit dies über das „Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie § 23 (Kunsturhebergesetz) nicht hinausgeht, und zwar für Werbezwecke der Inszenierung „Motor City Super Stuttgart“, d.h. für die Verwendung in den gängigen Medien online und Print, insbesondere in social-media-Kanälen, der InterAKT Initiative e.V.-Website und zu Zwecken der Presseberichterstattung und Dokumentation. 

Garderobe und Sicherheitskontrollen:

  • Vor Beginn der Veranstaltung wird gebeten, Taschen, die größer sind als Din A4 in den dafür vorgesehenen Schließfächern im Stuttgarter Hauptbahnhof einzuschließen.
  • Bei Einlass auf die Baustelle S21 findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch die DB Sicherheit statt. Die DB Sicherheit ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern die Besucher*innen nicht erlaubte Gegenstände wie Glasflaschen, Waffen und Messer jeglicher Art, Feuerwerkskörper oder Farbbeutel u.ä., bei sich führen.

Sonstiges:

  • Die Haftung für Sach- und sonstige Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Veranstalter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
  • Bei Zuwiderhandlung gegen diese Geschäftsbedingungen behält sich der Veranstalter oder Hausrechtsinhaber vor, Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag ist Stuttgart.
  • Die Anreise zum Veranstaltungsgelände ebenso wie das Parken erfolgt auf eigene Verantwortung. Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz direkt vor oder sogar auf dem Veranstaltungsgelände. Gerne können Kunden das „Parkhaus Hauptbahnhof“ (Jägerstraße 19) nutzen. Der Umwelt zuliebe, benutzen Sie bitte die öffentlichen Verkehrsmittel.
  • Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände.
  • Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleiben die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

(AGB Stand: 20.08.2019)