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Pflegekräfte in der „24-Stunden-Pflege“


Kein bezahlter Urlaub, völlig entgrenzte Arbeitszeiten, keine selbstbestimmte Freizeit, kein Feierabend und kein Wochenende – so sieht der Alltag hunderttausender meist osteuropäischer Pflegekräfte aus, die von scheinbar seriösen Vermittlungsagenturen in deutsche Seniorenhaushalte vermittelt werden. »Einfühlsam«, »lebensfroh«, »liebevoll«, »zuverlässig« – heißt es in der Werbung, die »24-Stunden-Pflege« und »Betreuung rund um die Uhr« in der vertrauten häuslichen Umgebung anstatt im Altenheim verspricht.

Doch was nach einer menschenwürdigen Alternative zur Unterbringung alter Menschen in Pflegeheimen klingt, hat menschenunwürdige Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte zur Folge.

Gezahlt wird den Beschäftigten auf dem Papier der Mindestlohn – wobei mit intransparenten Abzügen getrickst wird. Zugrunde gelegt wird in der Regel eine Wochenarbeitszeit von 30 bis 40 Stunden. Dennoch müssen die Pflegekräfte 24 Stunden rund um die Uhr für die zu betreuende Person da sein, in deren Haushalt sie zu diesem Zweck untergebracht sind.

Staatliche Kontrollen zur Einhaltung der Beschäftigtenrechte gibt es wenige, denn im Grund ist das Modell politisch gewollt. Altenpflege ist seit dem Rückzug des Staates in den 1980er-Jahren zu einem Geschäftsfeld privater Unternehmen geworden, denen es vor allem um die Renditen ihrer Investoren geht. So klafft mittlerweile eine riesige, politisch verschuldete »Versorgungslücke«, die zu einem erheblichen Teil durch osteuropäische (Hilfs-)Pflegekräfte in intransparenten Vertrags-konstruktionen geschlossen wird. Dass Beschäftigte ihre Rechte einklagen, kommt extrem selten vor – allein schon, weil sie sie nicht kennen. Desinformation in Musterverträgen, erweckt den Anschein, dass hier kein deutsches Arbeitsrecht Anwendung findet. Doch das schien in den Graubereichen nicht zu beantworten, wie genau das Arbeitszeitgesetz für in Privathaushalten untergebrachte Pflegekräfte gilt oder wie überhaupt die Arbeitszeit definiert ist.

Eine bulgarische Pflegekraft aus Berlin informierte sich in einer DGB-Beratungsstelle für mobile Beschäftigte über ihre Rechte und zog vor Gericht. Nach einer Beratung entschloss sie sich, zunächst für den Zeitraum ab April 2015 bis Ende 2015 einen Lohnanspruch über die gesamte Arbeits- und Bereitschaftszeit – also 24 Stunden täglich – gegen ihren letzten Arbeitgeber einzuklagen. Die Forderung lag bei rund 45.000 Euro brutto abzüglich der gezahlten Vergütung in Höhe von knapp 6.700 Euro. Das Arbeitsgericht Berlin entschied 2019 zu ihren Gunsten.

Die Referentinnen, Pflegekräfte Tamara Ratajchuk und R. Bratila kennen sich aus mit den unterschiedlichsten Beschäftigungsmodellen, wie z.B. dem sog. Tandemmodell und ausländischen Verträgen, die über deutsche Agenturen vermittelt werden. Sie berichten über den Arbeitsalltag, den Folgen der Arbeitsausbeute und ihrem Ausweg daraus durch widerständige Praktiken.[1]

 [1] Artikel Faire Mobilität: Bulgarische Pflegerin klagt erfolgreich auf Lohnnachzahlung; Ausgabe 09/2019; https://www.faire-mobilitaet.de/faelle/++co++81136230-dbd5-11e9-9a06-52540088cada

 


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